Schallschutz
- Aufstellung schallschutztechnischer Nachweise für Wohn- und nicht Wohngebäude
Durch höhere Komfortansprüche und größer werdende Ruhebedürfnisse erlangt der Schallschutz immer weiter an Bedeutung.
Dies beginnt bei Haustrennwänden von Doppel- und Reihenhäusern und führt weiter über höhere Schallschutzansprüche in Mehrfamilienhäusern bis hin zu höheren
Vertrauensansprüchen im Bürobau.
Als staatlich anerkannter „Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz“ bieten wir an, schallschutztechnische Nachweise sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht- Wohngebäude aufzustellen. Diese Leistungen erbringen wir für Neubauten und Gebäude im Bestand (Umbau bzw. Sanierungsfall).
Diese Nachweise müssen bei den Genehmigungsbehörden im Zuge des Baugenehmigungsprozesses eingereicht werden. Dabei werden im Vorfeld der Planung die geforderten schallschutztechnischen Ansprüche mit dem Bauherrn je nach Bedarf und Wunsch besprochen und vereinbart.
Des Weiteren werden durch eine „qualifizierte stichprobenhafte Baukontrolle“ die Qualität der Umsetzung sowie die Sicherstellung des vereinbarten Komfortniveaus erreicht.
Bauphysikalische Nachweise erbringen wir nur in Kombination mit der Aufstellung der Statik der betroffenen Gebäude.